Kläpperlgarde und Kläpperlegeneral

Kläpperlegarde

Zur Pflege des alten Brauchtums des Kläpperns wurde die Kläpperlegarde gegründet. Die Kläpperlegarde tritt bei allen öffentlichen Zunftveranstaltungen, entsprechend der historischen Figur, als Hemdglunker auf. In die Kläpperlegarde können Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind aufgenommen werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Kinder, die vor Erreichen des Mindesteintrittsalters zum Kläpperleprinzenpaar gewählt wurden oder sie bis zur nächsten aktiven Teilnahme am Kläpperlewettbewerb das erforderliche Alter erreichen. Namentlich benannte volljährige Mitglieder der Kläpperlegarde übernehmen gemeinsam mit dem Kläpperlegeneral während der offiziellen Teilnahme an Zunftveranstaltungen die erforderliche Aufsicht für die minderjährigen Mitglieder. Diese Aufsichtspersonen werden auf Vorschlag des Gremiums jährlich in der Gruppenversammlung vorgeschlagen und vom Narrenrat benannt.

 

Kläpperlegeneral

Der Kläpperlegeneral hat die Aufgabe das Brauchtum des Kläpperns zu unterstützen und zu fördern. Er koordiniert die Aktivitäten wie den Kläpperlewettbewerb, Kläpperleunterricht, die Zunftfigurenvorstellung in den Kindergärten und Schulen. Der Kläpperlegeneral hat Sitz und Stimme im Gremium der Kläpperlegarde und unterstützt dieses bei ihrer Arbeit. Er wird vom Narrenrat auf 4 Jahre gewählt oder bestätigt.